Erklärung zur Barrierefreiheit
für die Internetseite und Lernplattform „Learn2Rescue“ www.l2r.de
Die L2R GmbH hat den Anspruch, ihre Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments, dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) sowie den Richtlinien des Word Wide Web Consortiums (W3C) stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.l2r.de und die zugehörige E Learning Plattform inklusive der enthaltenen Kursangebote.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik
Die Internetseite www.l2r.de ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit noch nicht komplett vereinbar.
Die L2R GmbH hat den Internetauftritt nach dem WCAG-Verfahren im Januar 2020 einem Selbsttest unterzogen und dabei festgestellt, dass die Seite derzeit für Menschen mit Behinderungen „eingeschränkt zugänglich“ ist.
Die ausführliche Testdokumentation können Sie hier herunterladen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da hierzu größtenteils tiefer in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss.
Zu den nicht vollständig barrierefreien Elementen gehören:
- Dokumenttitel erscheinen nicht in allen Bereichen in der Titelleiste des Browsers (Bsp: Zertifikatsansicht)
- Die Nutzung der Anwendernavigation ist ohne CSS möglich aber leicht eingeschränkt
- Ältere Video-Lerninhalte enthalten noch keine Untertitel
- Auswahlfelder in Bildern bei Wissensüberprüfungen nicht Tab-Navigierbar/Tab-Auswählbar
- Ältere Wissensüberpüfungen können nicht vollständig ohne aktiviertes CSS/mit Tab-Navigation/mit Screenreader durchgeführt werden
- Keine Alt-Texte für Bilder in älteren Kursen/Wissensüberprüfungen
Neben kleineren Programmierfehlern, die durch die Basis-Software der Plattform bestehen und nur langfristig behoben werden können, gibt es insbesondere zwei Herausforderungen, derer sich die L2R GmbH zukünftig annehmen wird: ältere E-Learning Kursinhalte sowie PDF-Dokumente auf www.l2r.de sind mitunter nicht ausreichend barrierefrei. Da es sich um eine große Anzahl Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren. Nicht barrierefreie Kurse mit einem Ablaufdatum werden sukzessive von der Plattform entfernt und durch aktuellere Versionen ersetzt. Unsere Webseiten- und App-Programmierer sowie die Autoren sind im Thema Barrierefreiheit unterwiesen und angehalten, die Anforderungen zukünftig in allen Bereichen im Rahmen ihrer Möglichkeiten umzusetzen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 31. Januar 2020 erstellt. Dazu wurde von der L2R GmbH gemäß Artikel 3a des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1523 im Vorfeld ein umfangreicher W3C-Check durchgeführt.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Sie Kontakt zur L2R GmbH aufnehmen möchten, finden Sie in unserem Kontaktformular Platz für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen. Darüber hinaus steht Ihnen während der Nutzung der E-Learning-Plattform zu jeder Zeit ein Direktlink zu einem Kontaktformular zur Verfügung, über das Sie eine Nachricht an den für Sie zuständigen Administrator schicken können.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Kontaktformulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG) an die L2R GmbH übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.
Ansprechpartner
Verena Rockholtz │Projektmanagement L2R │0 22 07 – 76 05 │v.rockholtz@l2r.de
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der L2R GmbH nicht erfolgreich war beziehungsweise Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.
Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Ombudsstelle ist unter der Telefonnummer 0211 / 8553451 erreichbar oder per E-Mail:
E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen (Ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de)
Weitere Hintergrundinformationen zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 können unter anderem auf der Internetseite der Bundesfachstelle Barrierefreiheit eingesehen werden.
Dort finden Sie:
• Allgemeine Informationen zur Umsetzung der EU-Richtlinie
• FAQ zur Umsetzung der EU-Richtlinie
• Gebärdensprachvideo mit Informationen zur EU-Richtlinie